Bund und Länder fördern die Installation und den Betrieb auf vielfältige Weise. Damit Sie sich die maximale Förderung sichern können, finden Sie nun nachstehend eine Übersicht zu den einzelnen BHKW-Förderungen.
1. BHKW-Förderung für die Anschaffung
Um überhaupt in den Genuss anderer Förderungen zu kommen, müssen zunächst die finanziellen Mittel aufgebracht werden um ein Blockheizkraftwerk anzuschaffen. Hier stehen folgende Möglichkeiten offen.
1.1. KfW-Darlehen und Zuschüsse
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) handelt es sich um eine öffentliche Bank, welche durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse energetische Bauvorhaben fördert. Die KfW hält verschiedene Förderungen bereit, welche nur bedingt kombinierbar sind. So zum Beispiel günstige Kredite und Zuschüsse für Sanierungen - die Installation eines BHKW zählt zu einer Sanierung. Bei der Suche nach der für Sie passenden BHKW-Förderung hilft die KfW weiter. Folgende Förderprogramme bietet die KfW an (bitte beachten: durch den Verkauf oder die Einspeisung von Strom wird man vielfach zum Unternehmer):
1.1.1. Zinsgünstige Förderdarlehen für Nano- und Mikro-BHKW
Erneuerbare Energien - Standard - gefördert werden mit Biomasse betriebene Mikro- und Nano-Blockheizkraftwerk
1.1.2. Zinsgünstige Förderdarlehen für Groß- und Mini-BHKW
Erneuerbare Energien - Premium - gefördert werden streng wärmegeführte, mit Biomasse betriebene BHKW mit bis zu 2 Megawatt Nennwärmeleistung
KfW Förderung - Energieeffizienzprogramm - gefördert wird eine effiziente Energieerzeugung, Kraft-Wärme-Kopplung
1.1.3. Investitionskredite für große Unternehmen
KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende - Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Prozesskälte und Prozesswärme
1.1.4. Kombinierbare Darlehen und Zuschüsse
Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus - zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierungen an Wohngebäuden
Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen - zinsgünstige Darlehen für einzelne Maßnahmen zur Sanierung von Wohnräumen
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss - Zuschüsse zu energetischen Sanierungen
1.2. BAFA-Förderung
BAFA steht für "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle". Die BAFA zahlt Investitionszuschüsse für Mini-BHKW bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung, welche in den "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel" verankert sind. So können Sie für die Investition in eine KWK-Anlage Förderungen zwischen 1.425 und 3.325 Euro erhalten - je nach Größe des BHKW. Des weiteren wird die Installation von Wärme- und Kältespeichern mit 250 Euro pro m² bezuschusst.
Liste der förderfähigen Anlagen bis einschließlich 20kWel.
2. BHKW-Förderung für den Betrieb der Anlage
2.1.
Einspeisevergütung für erzeugten Strom nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
2.1.1. KWKG 2012
Achtung: Die folgenden Informationen sind für Blockheizkraftwerk-Betreiber relevant, die ihre Anlage in den Jahren 2012 bis 2015 in Betrieb genommen haben. Anlagen des Jahres 2016 und später werden weiter unten behandelt.
Der durch Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrischer Leistung erzeugte Strom wurde gemäß dem KWKG 2014 wahlweise für 10 Jahre oder 30.000 Betriebsstunden mit 5,41 Cent / kWh gefördert - egal ob eingespeist oder direkt selbst verbraucht (also Einspeise- und Eigenverbrauchsvergütung in gleicher Höhe). Voraussetzung um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist eine Anmeldung der Anlage bei der BAFA. Diese Subvention ist die wahrscheinlich wichtigste BHKW-Förderung und auf Ihr gründet sich die Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Wichtig: es werden nicht die BHKW jeden Herstellers gefördert - nur als hocheffizient geltende Anlagen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom wird seit der Inbetriebnahme gemäß dem aktuellen Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse eine weitere Vergütung gezahlt, welcher in 2012 bei ca. 4,3 Cent lag. Dieser Preis gilt aber nur als Richtlinie, es kann auch ein eigener Preis ausgehandelt werden.
Des Weiteren wird eine Vergütung für die Vermeidung von Netzkosten gezahlt. Diese zahlt der örtliche Energieversorger an den Blockheizkraftwerk-Betreiber und daher gibt es auch keinen festgeschriebenen Betrag. Üblich sind zwischen 0,4 und 1,5 Cent.
Die Einspeisevergütung für BHKW-Strom setzt sich also zusammen aus:
- KWK-Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent / kWh
- Baseload-Preis der Strombörse in Höhe von ca. 4,3 Cent / kWh
- Vergütung für die Vermeidung von Netzkosten, durchschnittlich ca. 1 Cent / kWh
2.1.2. KWKG 2016
Ende 2015 wurde eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes veröffentlicht. Daraus ergeben sich für Blockheizkraftwerk-Betreiber folgende Gegebenheiten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016, welches seit dem 01.01.2016 gilt:
- Der Stromnetzbetreiber hat die Pflicht ein Blockheizkraftwerk unverzüglich an das Stromnetz anzuschließen und den eingespeisten Strom vorrangig anzunehmen (KWKG §3).
- Große BHKW mit einer elektrischen Leistung über 100 kW müssen den erzeugten Strom selbst vermarkten. Anlagen mit weniger als 100 kWel können den Strom einfach ins Stromnetz einspeisen (KWKG §4).
- Der durch Kraft-Wärme-Kopplung produzierte Strom wird nur vergütet, wenn das Blockheizkraftwerk neu, modernisiert oder nachgerüstet ist. Darüber hinaus muss es auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen Strom gewinnen. Das BHKW muss gemäß den Vorgaben der BAFA als hocheffizient eingestuft werden. Auch wichtig: Es darf keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen (KWKG §6).
- Für Blockheizkraftwerk-Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhält man diese Vergütungen (KWKG §7.1):
für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt 8 Cent je Kilowattstunde für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 50 Kilowatt und bis zu 100 Kilowatt 6 Cent je Kilowattstunde für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 100 Kilowatt bis zu 250 Kilowatt 5 Cent je Kilowattstunde für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 250 Kilowatt bis zu 2 Megawatt 4,4 Cent je Kilowattstunde für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 2 Megawatt 3,1 Cent je Kilowattstunde - Für Blockheizkraftwerk-Strom der selbst verbraucht wird, erhält man diese Vergütungen (KWKG §7.3)
für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt 4 Cent je Kilowattstunde für den KWK-Leistungsanteil von mehr als 50 Kilowatt und bis zu 100 Kilowatt 3 Cent je Kilowattstunde - Die Vergütung wird nicht während der gesamten Lebensdauer des BHKW gezahlt, sondern nur für maximal 60.000 Vollbenutzungsstunden (bis 50 kWel) bzw. für 30.000 Vollbenutzungsstunden (über 50 kWel) (KWKG §8).
Neben dem KWK-Zuschlag erhält der Betreiber des Blockheizkraftwerks noch weitere Zuschläge für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Da wäre zum einem der Baseload-Preis in Höhe von 2,479 Cent (Stand 2. Quartal 2016). Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Preis des Baseload-Stroms an der Leipziger Strombörse. Dieser Wert wird jedes Quartal neu festgelegt. Des Weiteren erhält der Betreiber eine Vergütung für vermiedene Netzkosten. Dieser kann beispielsweise bei 0,5 Cent liegen.
Zusammenfassung - Vergütung pro eingespeister kWh Strom:
KWK-Zuschlag (für BHKW unter 50 kW Leistung) | 8 Cent |
Baseload-Preis (Stand 2. Quartal 2016) | 2,479 Cent |
Vermiedene Netzkosten | 0,5 Cent |
Einspeisevergütung | 10,979 Cent |
2.2. Einspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Blockheizkraftwerke, welche mit Biomasse betrieben werden, können alternativ (nicht zusätzlich zum KWK-Zuschlag) eine Vergütung nach dem EEG erhalten. Die Vergütung wird für Anlagen bis 500 kW Leistung gezahlt und für 20 Jahre garantiert. Folgende Förderungen werden gezahlt:
Leistung der Anlage in kWel | Strom aus Biomasse | Strom aus Bioabfallvergärungsanlagen | Kleine Güllanlagen |
bis 75 | 13,66 ct | 15,26 ct | 23,73 ct |
bis 150 | 13,66 ct | 15,26 ct | - |
bis 500 | 11,78 ct | 15,26 ct | - |
bis 5.000 | 10,55 ct | 13,38 ct | - |
bis 20.000 | 5,85 ct | 13,38 ct | - |
3. Zusätzliche BHKW-Förderung in einzelnen Bundesländern
Erkundigen Sie sich ob die Förderung in Ihrem Bundesland auch mit den Förderungen der BAFA und KfW kombinierbar sind. Die Fördervoraussetzungen sind nicht erschöpfend aufgelistet, erkundigen Sie sich daher unter den angegebenen Links genauer.
3.1.
Bayern
Zitat des Bayerischen Landesamts für Umwelt: "Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgestellt wird."
3.2.
Brandenburg
In Brandenburg werden Blockheizkraftwerke auf Basis fossiler Energieträger gefördert. Nichtunternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Unternehmen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20 bis 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Umfassende Informationen erhalten Sie hier.
3.3.
Hessen
Im Bundesland Hessen werden nur BHKW gefördert, welche per Contracting betrieben werden. So wird jede Anlage mit 1.500 Euro gefördert, welche man von der hessischen Landesregierung über den Energieversorger erhält. Was Contracting ist erfahren Sie hier. Das Land Hessen stellt auf seiner Webseite weitere Infos zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zur Verfügung.
3.4.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wird so gut wie jeder gefördert, der ein BHKW installiert: Unternehmen, Anstalten, Wohnungsverwaltungen, Vereine, Verbände, und viele mehr - nur leider keine Privatpersonen. Die Investition muss zwischen 20.000 und 200.000 Euro liegen. Es werden höchstens 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Mehr Infos hier.
3.5.
Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte nach Vorbild des Bundes bis zum Jahr 2020 den Anteil des Stroms aus KWK-Anlagen auf 25% erhöhen. Darum werden Blockheizkraftwerke bis 50 kW subventioniert. Die Förderung sieht Zuschüsse zwischen 1.500 und 17.000 Euro vor. In erster Linie wendet sich diese Blockheizkraftwerk-Förderung an kleine bis mittlere Unternehmen. NRW fördert Blockheizkraftwerke unter dem Namen "progres.nrw" (Programm für rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen).
3.6.
Saarland
Gebäude, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden und nachträglich mit einem BHKW ausgestattet werden, können über das Programm "Klima Plus Saar" eine Blockheizkraftwerk-Förderung erhalten. Es sind allerdings eine ganze Reihe Voraussetzungen zu erfüllen: unter anderem muss das Blockheizkraftwerk unter 20kWel dimensioniert sein, ein Pufferspeicher von mindestens 300 Litern muss installiert werden, und einiges mehr. Weitere Informationen in der Info-PDF des Saarlands.
3.7.
Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank vergibt Förderungen für BHKW, welche mindestens 20kW elektrische Leistung erbringen und wärmegeführt betrieben werden. De Basisförderung liegt bei 9.400 Euro und steigt mit der Größe der BHKW-Leistung. Die Info-PDF der Sächsischen Aufbaubank nennt weitere Voraussetzungen für die Blockheizkraftwerk-Förderung in Sachsen.