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TIPP: Diese Förderungen nutzen = beste BHKW Rendite!

Inhaltsverzeichnis:

Die Förderlandschaft für Blockheizkraftwerke hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die beliebte BAFA-Mini-KWK-Förderung wurde eingestellt — doch mit KWK-Zuschlag, KfW-Krediten und der BEG-Förderung bis zu 70 % Zuschuss (gilt für Brennstoffzellen-BHKW) stehen Ihnen weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten offen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Optionen für 2026 und wie Sie die maximale Förderung für Ihr BHKW sichern.

Förderung 2026 auf einen Blick

  • KWK-Zuschlag nach KWKG: 8 ct/kWh für Anlagen bis 50 kWel — für 30.000 Vollbenutzungsstunden

  • KfW-Kredit (Programm 270): Zinsgünstige Darlehen ab 3,48 % effektiv für KWK-Anlagen

  • BEG-Förderung: 30 % Grundförderung + bis zu 40 % Boni = maximal 70 % (nur für Brennstoffzellen-BHKW mit Wasserstoff oder Biomethan) Zuschuss

  • Steuerliche Vorteile: Energiesteuererstattung (0,55 ct/kWh) + Eigenverbrauchsprivileg

  • BAFA Mini-KWK-Programm: Seit Ende 2020 eingestellt — Alternativen nutzen!

Tipp: Kombinierbare Förderungen prüfen

Viele Förderprogramme lassen sich miteinander kombinieren. KWK-Zuschlag + KfW-Kredit + BEG-Zuschuss können zusammen die Investitionskosten um mehr als 50 % senken. Lassen Sie sich von einem Energieberater die optimale Kombination berechnen.

BHKW-Förderung 2026: Was hat sich geändert?

Wer sich 2026 für ein Blockheizkraftwerk entscheidet, findet eine völlig neue Förderlandschaft vor. Die größte Änderung: Das BAFA-Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurde Ende 2020 eingestellt. Dieses Programm hatte zuvor Investitionszuschüsse zwischen 1.425 und 3.325 Euro gezahlt — je nach Leistungsklasse des BHKW.

Infografik: BHKW-Förderprogramme im Überblick — KWKG, KfW und BEG

Wichtig: BAFA-Mini-KWK-Förderung eingestellt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt seit Ende 2020 keine Anträge mehr für das Mini-KWK-Förderprogramm entgegen. Bereits bewilligte Anträge werden noch abgewickelt. Neue Investitionsvorhaben müssen auf alternative Förderprogramme ausweichen.

Die gute Nachricht: Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bietet für Brennstoffzellen-BHKW mit bis zu 70 % Zuschuss sogar höhere Förderbeträge als das alte BAFA-Programm.

Die Bundesregierung hat den Förderschwerpunkt verschoben: Statt einer BHKW-spezifischen Einzelförderung setzt man jetzt auf breiter angelegte Programme, die Kraft-Wärme-Kopplung als Teil einer ganzheitlichen Gebäudeenergieeffizienz fördern. Für BHKW-Käufer bedeutet das: Die Gesamtförderung kann 2026 sogar höher ausfallen als vor der BAFA-Einstellung — wenn Sie die richtigen Programme kombinieren.

Die vier tragenden Säulen der BHKW-Förderung 2026 sind:

  1. KWK-Zuschlag nach KWKG — die laufende Betriebsförderung für erzeugten Strom

  2. KfW-Kredite — zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung

  3. BEG-Förderung — Zuschüsse bis 70 % der förderfähigen Kosten (Brennstoffzellen-BHKW)

  4. Steuerliche Vorteile — Energiesteuererstattung und Eigenverbrauchsprivileg

Im Folgenden erläutern wir jede dieser Fördermöglichkeiten im Detail — mit konkreten Beträgen, Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten. Am Ende finden Sie ein vollständiges Rechenbeispiel, das zeigt, wie sich die verschiedenen Förderprogramme in der Praxis auswirken.

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit Ihres BHKW ist die richtige Kombination der Förderprogramme. Während das KWKG die laufenden Betriebseinnahmen sichert, reduzieren BEG-Zuschuss und KfW-Kredit die anfängliche Investitionsbelastung. Zusammen mit den steuerlichen Vorteilen können Sie die effektive Eigeninvestition auf einen Bruchteil der Gesamtkosten senken.

KWK-Zuschlag nach KWKG 2026

Der KWK-Zuschlag ist die wichtigste laufende Förderung für BHKW-Betreiber. Er wird auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) gezahlt und sichert die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage über viele Jahre hinweg.

Vergütungssätze 2026 — Einspeisung

Für in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom erhalten BHKW-Betreiber folgende Zuschläge:

KWK-Leistungsanteil

KWK-Zuschlag je kWh

Förderdauer

bis 50 kWel

8 Cent

30.000 Vollbenutzungsstunden

50–100 kWel

6 Cent

30.000 Vollbenutzungsstunden

100–250 kWel

5 Cent

30.000 Vollbenutzungsstunden

250 kWel–2 MWel

4,4 Cent

30.000 Vollbenutzungsstunden

über 2 MWel

3,1 Cent

30.000 Vollbenutzungsstunden

Vergütungssätze — Eigenverbrauch

Auch für selbst verbrauchten KWK-Strom gibt es einen Zuschlag — allerdings in geringerer Höhe:

KWK-Leistungsanteil

KWK-Zuschlag Eigenverbrauch

bis 50 kWel

4 Cent je kWh

50–100 kWel

3 Cent je kWh

Gesamtvergütung für eingespeisten Strom

Neben dem KWK-Zuschlag erhalten Sie weitere Vergütungsbestandteile für jede eingespeiste Kilowattstunde:

Vergütungsbestandteil

Betrag (2026)

KWK-Zuschlag (BHKW bis 50 kWel)

16 ct/kWh

Marktpreis Strom (üblicher Preis)

6–8 ct/kWh

Vermiedene Netzentgelte

0,5–1 ct/kWh

Gesamte Einspeisevergütung

14,5–17 ct/kWh

Noch attraktiver ist der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde BHKW-Strom spart Ihnen den Strombezugspreis von 35–40 ct/kWh — plus 4 ct/kWh KWK-Zuschlag. Das ergibt einen wirtschaftlichen Vorteil von 39–44 ct/kWh.

Voraussetzungen für den KWK-Zuschlag

Nicht jedes BHKW hat automatisch Anspruch auf den KWK-Zuschlag. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das BHKW muss als hocheffiziente KWK-Anlage eingestuft sein (Nachweis über BAFA-Zulassung). Die Hocheffizienz wird anhand der EU-Richtlinie 2012/27/EU bewertet — in der Praxis erfüllen fast alle namhaften Hersteller diese Anforderung.

  • Die Anlage muss neu, modernisiert oder nachgerüstet sein. Gebrauchte Anlagen ohne Modernisierung erhalten keinen KWK-Zuschlag.

  • Sie darf keine bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK verdrängen. Wenn Ihr Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, das bereits KWK-Strom nutzt, kann der Zuschlag verweigert werden.

  • Anmeldung bei der BAFA ist Pflicht — ohne fristgerechte Anmeldung kein Zuschlag. Die Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen.

  • Betrieb auf Basis von Erdgas, Biogas, Biomasse, Heizöl oder flüssigen Brennstoffen. Die meisten gängigen Brennstoffe sind zugelassen.

  • Der Stromnetzbetreiber hat die Pflicht, das BHKW unverzüglich anzuschließen und den eingespeisten Strom vorrangig abzunehmen (§3 KWKG).

Biomasse-BHKW: Alternative über das EEG

Blockheizkraftwerke, die mit Biomasse betrieben werden, können alternativ zum KWK-Zuschlag eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Die EEG-Vergütung wird für 20 Jahre garantiert und liegt je nach Anlagengröße zwischen 10,55 und 23,73 ct/kWh — deutlich über dem KWK-Zuschlag. Allerdings können KWK-Zuschlag und EEG-Vergütung nicht gleichzeitig bezogen werden — Sie müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden.

Für kleine Gülleanlagen bis 75 kWel beträgt die EEG-Vergütung sogar 23,73 ct/kWh. Das macht Biogas-BHKW in landwirtschaftlichen Betrieben besonders wirtschaftlich. Informieren Sie sich bei der ASUE über die aktuellen EEG-Vergütungssätze für Biomasse-KWK.

Tipp: Eigenverbrauch maximieren

Da der wirtschaftliche Vorteil beim Eigenverbrauch (39–44 ct/kWh) deutlich höher liegt als bei der Einspeisung (14,5–17 ct/kWh), sollten Sie Ihr BHKW möglichst wärmgeführt betreiben und einen hohen Eigenverbrauchsanteil anstreben. Ein Stromspeicher oder ein Lastmanagement-System kann den Eigenverbrauch auf über 70 % steigern.

KfW-Kredit für BHKW-Anlagen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen, mit denen Sie die Anschaffung Ihres Blockheizkraftwerks finanzieren können. Besonders attraktiv: Die KfW-Kredite lassen sich mit dem KWK-Zuschlag und der BEG-Förderung kombinieren.

KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien — Standard

Das KfW-Programm 270 richtet sich an Unternehmen, Freiberufler und Landwirte, die in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und hocheffiziente KWK-Anlagen investieren.

Merkmal

Details

Kreditbetrag

Bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben

Zinssatz

Ab ca. 3,48–10,78 % effektiv (abhängig von Bonität und Laufzeit)

Laufzeit

5, 10, 15 oder 20 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1–3 Jahre

Antragstellung

Über Ihre Hausbank — vor Beginn des Vorhabens!

KfW 261/262: BEG Wohngebäude — Kredit

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden — zu der auch der Einbau eines BHKW zählt — stehen die Programme 261 und 262 zur Verfügung. Diese können einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 % enthalten, wenn Sie Ihr Gebäude zum KfW-Effizienzhaus sanieren.

Wichtig: Der KfW-Kredit muss immer vor Beginn der Investition bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.

Wichtig: Antrag vor Investitionsbeginn

Alle KfW-Förderanträge müssen vor der Beauftragung von Handwerkern oder dem Kauf von Materialien gestellt werden. "Investitionsbeginn" bedeutet bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen und Energieberatung gelten nicht als Investitionsbeginn.

BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich zum wichtigsten Förderprogramm für BHKW-Investitionen entwickelt — besonders seit dem Wegfall der BAFA-Mini-KWK-Förderung. Wichtig: Die BEG-Heizungsförderung mit 30–70 % Zuschuss gilt ausschließlich für Brennstoffzellen-Heizungen (Wasserstoff/Biomethan). Konventionelle Motor-BHKW erhalten stattdessen den KWK-Zuschlag nach KWKG und können KfW-Kredite nutzen. Mit bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (für Brennstoffzellen-BHKW) ist die BEG-Förderung das attraktivste Programm für private und gewerbliche BHKW-Betreiber.

Fördersätze im Überblick

Die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Heizungstausch und Anlagentechnik setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Förderkomponente

Zuschuss

Voraussetzung

Grundförderung

30 %

Effizienzanforderungen erfüllt

Klimageschwindigkeitsbonus

+ 20 %

Austausch fossiler Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher)

Einkommensbonus

+ 20 %

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr

Maximale Förderung

70 %

Alle Boni kombiniert

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen:

  • Anschaffung und Installation des BHKW

  • Hydraulischer Abgleich und Einbindung in die Heizungsanlage

  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher

  • Elektroinstallation für die Netzeinspeisung

  • Energieberatung und Planungsleistungen

Förderobergrenze: Für Heizungsmaßnahmen liegt die förderfähige Investition bei maximal 30.000 € für das erste Wohngebäude (weitere Gebäude: 15.000 €). Bei maximal 70 % Zuschuss (Brennstoffzellen-BHKW) erhalten Sie also bis zu 21.000 € vom Staat.

BEG vs. altes BAFA-Programm im Vergleich

Viele BHKW-Interessenten fragen sich, ob der Wegfall des BAFA-Mini-KWK-Programms ein Nachteil ist. Die Antwort: In den meisten Fällen nein. Die BEG-Förderung bietet höhere Zuschüsse:

Kriterium

BAFA Mini-KWK (alt)

BEG EM (neu)

Maximaler Zuschuss

3.325 € (pauschal)

Bis zu 21.000 € (70 % von 30.000 €)

Förderart

Pauschale nach Leistungsklasse

Prozentualer Zuschuss auf Investition

Boni möglich?

Nein

Ja (Klimageschwindigkeit + Einkommen)

Energieberatung nötig?

Nein

Empfohlen (für iSFP-Bonus)

Bei einem typischen Mikro-BHKW mit 28.000 € Investitionskosten erhält man über die BEG mindestens 8.400 € (Grundförderung) — fast dreimal so viel wie die maximale BAFA-Pauschale von 3.325 €.

Antragstellung bei der BAFA

Die BEG-Zuschüsse werden — trotz Einstellung des Mini-KWK-Programms — weiterhin über die BAFA beantragt. Der Prozess:

  1. Energieeffizienz-Experten (dena-gelistet) mit der Beratung beauftragen

  2. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen

  3. Online-Antrag bei der BAFA stellen — vor Auftragsvergabe!

  4. Zuwendungsbescheid abwarten

  5. BHKW installieren lassen

  6. Verwendungsnachweis einreichen

Tipp: Energieberater einbeziehen

Ein dena-zertifizierter Energieberater ist für die BEG-Förderung empfehlenswert. Er erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % ermöglicht. Die Beratungskosten werden selbst zu 50 % gefördert.

Steuerliche Vorteile

Neben den direkten Förderprogrammen profitieren BHKW-Betreiber von mehreren steuerlichen Vergünstigungen, die die Wirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern.

Energiesteuererstattung nach §53a EnergieStG

Für den Brennstoff, der in einem hocheffizienten BHKW eingesetzt wird, können Sie eine Energiesteuererstattung beantragen. Bei Erdgas beträgt diese 0,55 ct/kWh des eingesetzten Brennstoffs.

Die Erstattung wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt — in der Regel jährlich rückwirkend. Voraussetzung ist die Hocheffizienz-Bescheinigung der BAFA.

Eigenverbrauchsprivileg beim Strom

Selbst erzeugter und selbst verbrauchter BHKW-Strom ist unter bestimmten Bedingungen von der EEG-Umlage befreit. Das gilt für:

  • Anlagen bis 10 kWel installierter Leistung

  • Bis zu 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr

  • Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher

Abschreibung und Vorsteuerabzug

Als BHKW-Betreiber werden Sie steuerlich zum Unternehmer — mit Vor- und Nachteilen. Die steuerliche Behandlung Ihres Blockheizkraftwerks kann die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinflussen und sollte frühzeitig mit einem Steuerberater besprochen werden.

  • Vorsteuerabzug: Die Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten können Sie als Vorsteuer geltend machen — das spart sofort 19 % auf den Kaufpreis. Bei einer Investition von 28.000 € brutto sind das über 4.400 € sofortige Ersparnis.

  • Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer von 10–15 Jahren abgeschrieben und mindern Ihre Einkommensteuerlast. Bei einem Steuersatz von 35 % und 15 Jahren Abschreibung spart das jährlich ca. 560 € an Steuern.

  • Umsatzsteuer-Pflicht: Im Gegenzug müssen Sie Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom und die KWK-Vergütungen abführen und vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.

  • Gewinnermittlung: Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben. Die laufenden Betriebskosten (Brennstoff, Wartung, Versicherung) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Besonders bei Nano-BHKW und Mikro-BHKW im Einfamilienhaus lohnt sich die Prüfung der Kleinunternehmerregelung, die den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert.

Kleinunternehmerregelung prüfen

Liegt Ihr Jahresumsatz aus der Stromerzeugung unter 22.000 €, können Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) in Anspruch nehmen. Dann entfallen die Umsatzsteuer-Pflichten — allerdings auch der Vorsteuerabzug. Ein Steuerberater kann berechnen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Förderung nach Bundesländern

Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten einige Bundesländer eigene Förderprogramme für Blockheizkraftwerke an. Diese Landesförderungen sind in vielen Fällen mit den Bundesprogrammen kombinierbar — prüfen Sie die jeweiligen Förderrichtlinien.

Nordrhein-Westfalen: progres.nrw

NRW fördert über das Programm progres.nrw — Klimaschutztechnik die Installation von KWK-Anlagen. Die Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Bezuschusst werden BHKW bis 50 kWel mit Zuschüssen, die historisch zwischen 1.500 und 17.000 Euro lagen — je nach Anlagengröße. NRW hat das ehrgeizige Ziel, den Anteil des KWK-Stroms am Gesamtstromverbrauch deutlich zu steigern, weshalb die Förderung überdurchschnittlich attraktiv ist. Die genauen Fördersätze und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg.

Bayern: Bayerisches Energieprogramm

Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet Informationen zur KWK-Förderung in Bayern. Bayerische BHKW-Betreiber erhalten den KWK-Zuschlag über den jeweiligen Netzbetreiber. Darüber hinaus fördert Bayern über das 10.000-Häuser-Programm energetische Sanierungen, bei denen auch BHKW berücksichtigt werden können. Ergänzende Informationen zu KWK-Förderung in Bayern finden Sie bei der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen Energieverbrauch).

Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus

Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm Klimaschutz-Plus die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden und Quartieren. Für KWK-Anlagen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Das Land hat zudem ambitionierte Klimaziele: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 65 % gegenüber 1990 gesenkt werden — BHKW tragen durch ihren hohen Wirkungsgrad zur Zielerreichung bei.

Weitere Bundesländer

Auch Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und das Saarland haben in der Vergangenheit BHKW-Förderprogramme aufgelegt. Da sich Landesförderungen häufig ändern, empfehlen wir eine aktuelle Recherche in der Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de.

Tipp: Förderdatenbank nutzen

Auf der offiziellen Förderdatenbank des Bundes können Sie nach PLZ und Maßnahmenart filtern und alle verfügbaren Bundes- und Landesförderungen auf einen Blick sehen.

Rechenbeispiel: So viel Förderung gibt es 2026

Wie wirken sich die verschiedenen Förderprogramme in der Praxis aus? Hier ein konkretes Rechenbeispiel für ein typisches Mikro-BHKW im Einfamilienhaus.

Ausgangslage

Parameter

Wert

BHKW-Typ

Mikro-BHKW, erdgasbetrieben

Elektrische Leistung

5 kWel

Thermische Leistung

12 kWth

Investitionskosten (brutto)

28.000 €

Jährliche Betriebsstunden

5.000 h

Stromerzeugung/Jahr

25.000 kWh (davon 60 % Eigenverbrauch)

Eigenverbrauch

15.000 kWh

Einspeisung

10.000 kWh

Investitionsförderung

Förderprogramm

Betrag

BEG Grundförderung (30 %)

8.400 €

Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)

5.600 €

Vorsteuerabzug (19 %)

4.471 €

Investitionsförderung gesamt

18.471 €

Effektive Eigeninvestition

9.529 €

Jährliche Einnahmen und Einsparungen

Position

Betrag/Jahr

Vermiedener Strombezug (15.000 kWh × 0,38 €)

5.700 €

KWK-Zuschlag Eigenverbrauch (15.000 kWh × 0,04 €)

600 €

Einspeisevergütung (10.000 kWh × 0,15 €)

1.500 €

Energiesteuererstattung

350 €

Einnahmen/Einsparungen gesamt

8.150 €/Jahr

Abzüglich der Brennstoffkosten und Wartung (ca. 4.500 €/Jahr) ergibt sich ein jährlicher Nettoertrag von etwa 3.650 €. Bei einer effektiven Eigeninvestition von 9.529 € amortisiert sich die Anlage damit in nur 2,6 Jahren — ein hervorragendes Ergebnis, das die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Investition eindrucksvoll zeigt.

Über die Förderdauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden (ca. 6 Jahre) summiert sich allein der KWK-Zuschlag auf:

  • Eigenverbrauch: 15.000 kWh/Jahr x 0,04 €/kWh x 6 Jahre = 3.600 €

  • Einspeisung: 10.000 kWh/Jahr x 0,08 €/kWh x 6 Jahre = 4.800 €

  • KWK-Zuschlag gesamt über die Förderdauer: 8.400 €

Addiert man den vermiedenen Strombezug (5.700 €/Jahr x 15 Jahre Lebensdauer = 85.500 €) und die Einspeisevergütung, wird die enorme wirtschaftliche Wirkung eines BHKW deutlich — selbst ohne jegliche Investitionsförderung. Mit der BEG-Förderung und dem Vorsteuerabzug beschleunigt sich die Amortisation auf unter 3 Jahre.

Hinweis zum Rechenbeispiel

Dieses Beispiel zeigt eine realistische Förderkombination für einen Hauseigentümer, der seine alte Öl- oder Gasheizung durch ein BHKW ersetzt. Die individuellen Werte können je nach Gebäudeart, Heizsystem, Einkommen und Eigenverbrauchsanteil abweichen. Ein dena-zertifizierter Energieberater berechnet die Förderung passgenau für Ihre Situation und identifiziert die optimale Programmkombination.

Der Einsatzbereich Ihres BHKW beeinflusst die Förderhöhe erheblich. In Mehrfamilienhäusern, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen fallen die Einsparungen durch höheren Strom- und Wärmebedarf noch deutlich größer aus.

Alle Förderprogramme im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt alle aktuellen BHKW-Förderprogramme 2026 auf einen Blick — mit Förderhöhe, Voraussetzungen und dem richtigen Ansprechpartner:

Programm

Art

Förderhöhe

Antragstelle

Kombinierbar?

KWK-Zuschlag (KWKG)

Laufende Vergütung

4–8 ct/kWh

BAFA

Ja, mit KfW + BEG

BEG Einzelmaßnahmen

Investitionszuschuss

30–70 %

BAFA

Ja, mit KWKG

KfW 270

Zinsgünstiger Kredit

bis 150 Mio. €

Hausbank

Ja, mit KWKG

KfW 261/262

Kredit + Tilgungszuschuss

bis 45 % Tilgungszuschuss

Hausbank

Nicht mit BEG EM

Energiesteuererstattung

Steuererstattung

0,55 ct/kWh Erdgas

Hauptzollamt

Ja, mit allen

Vorsteuerabzug

Steuerersparnis

19 % Investition

Finanzamt

Ja, mit allen

Landesförderungen

Zuschuss / Kredit

Variiert

Landesbank / Land

Prüfung nötig

BAFA Mini-KWK

EINGESTELLT

Häufige Fragen zur BHKW-Förderung

Kann ich die BAFA-Förderung 2026 noch beantragen?

Nein. Das BAFA-Programm für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurde Ende 2020 eingestellt. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Alternative steht die BEG-Förderung zur Verfügung, die mit bis zu 70 % Zuschuss sogar höhere Fördersätze bietet als das alte BAFA-Programm. Bereits bewilligte BAFA-Anträge werden noch regulär abgewickelt.

Wie lange wird der KWK-Zuschlag gezahlt?

Der KWK-Zuschlag wird für maximal 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt. Bei einem typischen BHKW mit 5.000 Betriebsstunden pro Jahr entspricht das einer Förderdauer von etwa 6 Jahren. Anlagen bis 50 kWel erhalten 8 ct/kWh für eingespeisten Strom und 4 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom.

Welche Förderprogramme kann ich kombinieren?

Sie können grundsätzlich den KWK-Zuschlag (KWKG) mit der BEG-Förderung oder mit einem KfW-Kredit kombinieren. Nicht kombinierbar sind BEG-Zuschuss und KfW-Kredit 261/262 für die gleiche Maßnahme — hier müssen Sie sich entscheiden. Die Energiesteuererstattung und der Vorsteuerabzug sind mit allen anderen Programmen kombinierbar. Landesförderungen müssen individuell geprüft werden.

Muss ich als BHKW-Betreiber ein Gewerbe anmelden?

In den meisten Fällen ja. Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist und dafür Vergütungen erhält, wird steuerlich zum Unternehmer. Eine formale Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist bei kleinen Anlagen im Einfamilienhaus in der Regel nicht erforderlich — die steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reicht aus. Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) kann die bürokratischen Pflichten deutlich vereinfachen, wenn Ihr Jahresumsatz aus der Stromerzeugung unter 22.000 € liegt. Allerdings verzichten Sie dann auf den Vorsteuerabzug. Ein Steuerberater kann berechnen, welche Variante in Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoller ist.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für BHKW-Strom 2026?

Die Gesamtvergütung für eingespeisten KWK-Strom setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem KWK-Zuschlag (16 ct/kWh bei Anlagen bis 50 kWel), dem Marktpreis für Strom (aktuell 6–16 ct/kWh) und den vermiedenen Netzentgelten (0,5–1 ct/kWh). In Summe ergibt sich eine Einspeisevergütung von etwa 14,5–17 ct/kWh. Der wirtschaftlich attraktivere Weg ist jedoch der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Strombezugspreis von 35–40 ct/kWh ein — plus 4 ct/kWh KWK-Zuschlag. Das ergibt einen wirtschaftlichen Vorteil von 39–44 ct/kWh pro selbst verbrauchter Kilowattstunde. Daher sollten Sie bei der Planung Ihres BHKW einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil anstreben.

Fazit und Checkliste

Auch wenn das BAFA-Mini-KWK-Programm Geschichte ist — die Förderlandschaft 2026 bietet BHKW-Käufern attraktive Möglichkeiten. Mit der richtigen Kombination aus BEG-Zuschuss, KWK-Zuschlag und steuerlichen Vorteilen können Sie die effektive Eigeninvestition auf unter 10.000 € senken und eine Amortisation in weniger als 3 Jahren erreichen.

Ihre Checkliste zur BHKW-Förderung:

  1. Energieberater beauftragen: Erstellen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für den optimalen Förderweg.

  2. BEG-Zuschuss prüfen: Klären Sie, ob Sie den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und den Einkommensbonus (20 %) nutzen können.

  3. KfW-Kredit beantragen: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank — vor dem Investitionsbeginn!

  4. BHKW bei BAFA anmelden: Ohne Anmeldung kein KWK-Zuschlag — melden Sie die Anlage vor Inbetriebnahme an.

  5. Eigenverbrauch maximieren: Planen Sie einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil — hier liegt der größte wirtschaftliche Vorteil.

  6. Steuerberater einschalten: Klären Sie Vorsteuerabzug, Energiesteuererstattung und Kleinunternehmerregelung.

  7. Landesförderung prüfen: Recherchieren Sie auf foerderdatenbank.de, ob Ihr Bundesland zusätzliche Zuschüsse bietet.

Tipp: BHKW-Wirtschaftlichkeitsrechner nutzen

Berechnen Sie mit unserem BHKW-Wirtschaftlichkeitsrechner, ob sich eine Investition für Ihr Gebäude lohnt — inklusive aller Fördermöglichkeiten. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen: BMWK: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz · BAFA: Bundesförderung effiziente Gebäude · KfW: Energie und Umwelt · ASUE: KWK-Informationen · dena: Gebäudeenergieeffizienz

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Welche Förderungen gibt es 2026 für ein BHKW?

BHKW-Betreiber profitieren 2026 vom KWK-Zuschlag nach dem KWKG (bis 16 ct/kWh für Anlagen bis 50 kW), dem KfW-Kredit 270 für erneuerbare Energien und der Energiesteuer-Rückerstattung. Für Brennstoffzellen-BHKWs gibt es zusätzlich Fördermittel über das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit 30-70 % Zuschuss.

Was ist der KWK-Zuschlag und wie hoch ist er?

Der KWK-Zuschlag ist eine gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Für BHKW-Anlagen bis 50 kW beträgt er 16 Cent pro eingespeister kWh Strom und 8 Cent pro selbst verbrauchter kWh. Der Zuschlag wird für 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt, also etwa 6-8 Jahre.

Kann man ein BHKW über die KfW finanzieren?

Ja, über den KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien - Standard) können BHKW-Anlagen zinsgünstig finanziert werden. Der Kredit deckt bis zu 100 % der Investitionskosten ab. Der aktuelle Zinssatz beginnt ab ca. 3,48 % effektiv. Für Brennstoffzellen-BHKWs gab es bis 2024 zusätzlich den KfW-Zuschuss 433.

Was ist die Energiesteuer-Rückerstattung für BHKWs?

BHKW-Betreiber können die Energiesteuer auf den eingesetzten Brennstoff zurückerstattet bekommen. Für Erdgas beträgt die Rückerstattung 0,55 Cent pro kWh. Der Antrag wird jährlich beim Hauptzollamt gestellt. Voraussetzung ist ein Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 % und eine nachweisbare KWK-Stromerzeugung.

Welche Förderung gibt es für Brennstoffzellen-BHKWs?

Brennstoffzellen-BHKWs werden über das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit 30-70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Höhe hängt von der Einkommensklasse und dem individuellen Sanierungsfahrplan ab. Zusätzlich gelten der KWK-Zuschlag und die Energiesteuer-Rückerstattung wie bei anderen BHKWs.


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