Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt seit 2024 neue Anforderungen an Heizungsanlagen. Wer ein neues Heizsystem einbaut, muss die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht erfüllen. Für BHKW-Betreiber hat das weitreichende Konsequenzen — aber auch Chancen. Hier erfahren Sie, was 2026 gilt.
Das Wichtigste in Kürze
Seit Januar 2024 gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht für neue Heizungen in Neubaugebieten (§ 71 GEG).
Für Bestandsgebäude greifen Übergangsfristen: ab 30. Juni 2026 in Kommunen über 100.000 Einwohner, ab 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen.
Ein Gas-BHKW allein erfüllt die 65-Prozent-Regel NICHT. Möglich sind Hybrid, Biomethan oder H₂-ready.
Bestehende BHKW dürfen weiterbetrieben und repariert werden — die Pflicht betrifft nur den Neueinbau.
§ 71 GEG: Die 65-Prozent-Regel im Überblick
Der Kern des novellierten GEG ist § 71 GEG: Eine neue Heizungsanlage darf nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt.
Wichtig: Es geht ausschließlich um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Anlagen — auch Gas-BHKW — dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und repariert werden.
Zeitplan und Übergangsfristen
Gebäudetyp / Lage | 65-%-Pflicht ab |
|---|---|
Neubau in Neubaugebiet | 1. Januar 2024 |
Bestandsgebäude in Kommunen > 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 |
Bestandsgebäude in Kommunen ≤ 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 |
Bestandsgebäude bei früherer kommunaler Wärmeplanung | Nach Gebietsausweisung durch Kommune |
Auch nach Ablauf der Frist gilt eine allgemeine Übergangsfrist von 5 Jahren, in denen noch nicht GEG-konforme Heizungen eingebaut werden dürfen.
Wie kann ein BHKW die 65-Prozent-Regel erfüllen?
Das GEG ist technologieoffen gestaltet. Für BHKW gibt es mehrere Wege, die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen:
Option 1: BHKW mit Biomethan
Ein BHKW, das mit mindestens 65 % Biomethan betrieben wird, erfüllt die Anforderung rechnerisch. Die Herausforderung: Biomethan ist teurer als Erdgas und die verfügbaren Mengen sind begrenzt.
Biomethan-Anteil muss mindestens 65 % betragen
Nachweis über Herkunftszertifikate (Biogasregister)
Mehrkosten gegenüber Erdgas: ca. 3–5 ct/kWh
Option 2: Hybridlösung BHKW + Wärmepumpe
Eine Kombination aus BHKW und Wärmepumpe kann die 65 % erreichen. Die Wärmepumpe deckt den Großteil der Wärme regenerativ, das BHKW springt bei Spitzenlast ein und erzeugt Strom.
Die Wärmepumpe muss eine Mindestleistung haben
Beide Systeme brauchen eine gemeinsame Steuerung
Rechnerischer Nachweis nach DIN V 18599 erforderlich
Option 3: H₂-ready BHKW (Wasserstoff)
Ein wasserstofffähiges BHKW kann als Übergangslösung nach § 71k GEG eingebaut werden. Dafür gelten strenge Voraussetzungen:
Das Gerät muss auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sein
Der Gasnetzbetreiber muss bis 30. Juni 2028 einen verbindlichen Transformationsplan zur vollständigen Umstellung auf Wasserstoff vorlegen
Stufenweise Beimischungspflichten: ab 2029 mindestens 15 % H₂, ab 2035 mindestens 30 %, ab 2040 mindestens 60 %
Achtung: Experten bewerten die H₂-ready-Option kritisch. In den meisten Regionen gibt es noch keine konkreten Wasserstoff-Netzpläne. Verlassen Sie sich nicht allein auf diese Option.
Option 4: Anschluss an ein Wärmenetz
Falls in Ihrer Kommune ein Wärmenetz geplant oder vorhanden ist, kann der Anschluss daran die 65-%-Pflicht erfüllen. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit einer eigenen erneuerbaren Heizung.
Was gilt für bestehende BHKW?
Wenn Sie bereits ein BHKW betreiben, können Sie durchatmen:
Bestandsschutz: Ihr bestehendes BHKW darf unbegrenzt weiterbetrieben werden.
Reparatur: Defekte Komponenten dürfen repariert oder ausgetauscht werden.
Havarie-Regelung: Bei einem irreparablen Ausfall haben Sie 5 Jahre Zeit für den Einbau einer GEG-konformen Ersatzheizung.
KWKG-Zuschlag: Bestehende BHKW erhalten weiterhin ihren KWK-Zuschlag nach KWKG.
GEG und KWKG: Doppelte Vergütung möglich
Auch unter dem neuen GEG bleibt der KWK-Zuschlag nach KWKG bestehen. Wer ein GEG-konformes BHKW installiert, profitiert weiterhin von:
16 ct/kWh für eingespeisten KWK-Strom (≤ 50 kW)
8 ct/kWh Eigenverbrauchszuschlag (≤ 50 kW)
Energiesteuerentlastung nach § 53a EnergieStG
Kommunale Wärmeplanung: Was Sie wissen müssen
Die kommunale Wärmeplanung entscheidet darüber, wann die 65-%-Pflicht in Ihrer Region greift. Jede Kommune muss einen Wärmeplan erstellen:
Großstädte (> 100.000 EW): Wärmeplan bis 30. Juni 2026
Kleinere Kommunen: Wärmeplan bis 30. Juni 2028
Achtung: Ein fertiger Wärmeplan allein löst NICHT automatisch die 65-%-Pflicht aus. Die Kommune muss zusätzlich eine Gebietsausweisung beschließen und veröffentlichen.
Prüfen Sie den Stand der Wärmeplanung in Ihrer Kommune. Informationen finden Sie auf der BMWK-Informationsseite zum GEG.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch ein Gas-BHKW einbauen?
Das hängt von Ihrem Standort ab. In Bestandsgebäuden in Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt die 65-%-Pflicht erst ab Mitte 2028. Bis dahin dürfen Sie ein Gas-BHKW einbauen. Danach nur noch als Hybridlösung, mit Biomethan oder als H₂-ready-Variante.
Muss ich mein bestehendes BHKW austauschen?
Nein. Das GEG betrifft nur den Neueinbau von Heizungen. Ihr bestehendes BHKW genießt Bestandsschutz und darf unbegrenzt weiterbetrieben werden. Auch Reparaturen sind erlaubt.
Erfüllt ein Brennstoffzellen-BHKW die GEG-Anforderungen?
Ein Brennstoffzellen-BHKW, das mit grünem Wasserstoff betrieben wird, kann die 65-%-Anforderung erfüllen. Zusätzlich ist eine BEG-Förderung mit bis zu 70 % Zuschuss möglich — im Gegensatz zu Motor-BHKW, die keine BEG-Förderung erhalten.
Fazit: BHKW und GEG — Planung ist alles
Das GEG schließt BHKW nicht aus — aber es verlangt Planung. Wer ein neues BHKW installieren möchte, sollte frühzeitig klären, welche Erfüllungsoption realistisch ist. Biomethan und Hybridlösungen sind heute verfügbar. Die H₂-ready-Option ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Lassen Sie sich von einem Energieberater beraten, bevor Sie investieren. Prüfen Sie den Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Region.
Quellen: § 71 GEG — gesetze-im-internet.de · BMWK FAQ zum GEG · Gebäudeforum — GEG 2024 Regelungen · BBSR — GEG Übergangsfristen