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Steuer und Recht: Vorteile eines BHKW für Mieter und Vermieter

Inhaltsverzeichnis:

Ein Blockheizkraftwerk erzeugt nicht nur Strom und Wärme, sondern bringt handfeste steuerliche Vorteile. Von der Umsatzsteuer-Erstattung über die Energiesteuer-Rückzahlung bis zum KWK-Zuschlag: Wer die Regeln kennt, spart mehrere tausend Euro pro Jahr. Dieser Ratgeber erklärt alle steuerlichen Aspekte für BHKW-Betreiber – aktuell für 2026.

Kurz zusammengefasst: Steuervorteile eines BHKW

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug auf die Anschaffungskosten möglich (Regelbesteuerung wählen). Energiesteuer: Erstattung von 0,55 ct/kWh auf den eingesetzten Brennstoff beim Hauptzollamt. Einkommensteuer: Einspeisevergütung ist steuerpflichtig, aber die Anlage kann abgeschrieben werden (10 Jahre AfA). KWK-Zuschlag: Bis zu 16 ct/kWh für kleine Anlagen bis 50 kW bei Netzeinspeisung.

Sie planen ein BHKW oder betreiben bereits eines? Nutzen Sie unseren kostenlosen Wirtschaftlichkeitsrechner und erfahren Sie, wie sich die steuerlichen Vorteile konkret auf Ihre Rendite auswirken.

Steuerliche Vorteile eines BHKW im Überblick

Wer ein BHKW betreibt, wird steuerlich zum Unternehmer. Das klingt zunächst nach Bürokratie. In der Praxis bedeutet es aber: Sie können Kosten absetzen und Erstattungen beantragen, die Ihnen bei einer normalen Heizung nicht zustehen.

Drei Steuerarten sind für BHKW-Betreiber besonders relevant:

Steuerart

Vorteil für BHKW-Betreiber

Rechtsgrundlage

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug auf Anschaffung und Betriebskosten

§ 15 UStG

Energiesteuer

Teilerstattung auf den eingesetzten Brennstoff (Erdgas, Heizöl)

§ 53a EnergieStG

Einkommensteuer

Abschreibung (AfA) der Anlage, Betriebsausgaben geltend machen

§ 15 EStG (gewerbliche Einkünfte)

In Summe können diese drei Steuervorteile bei einem typischen Mini-BHKW mit 5 kW elektrischer Leistung einen Betrag von 2.000 bis 5.000 Euro im ersten Jahr ausmachen – und danach jährlich 500 bis 1.500 Euro.

Wichtig: YMYL-Hinweis

Steuerrecht ist komplex und ändert sich regelmäßig. Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Konsultieren Sie einen Steuerberater mit Erfahrung im Energierecht, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Umsatzsteuer: So holen Sie die Mehrwertsteuer zurück

Beim Kauf eines BHKW zahlen Sie 19 % Mehrwertsteuer auf den Anschaffungspreis. Bei einer typischen Anlage mit Investitionskosten von 20.000 bis 40.000 Euro sind das 3.800 bis 7.600 Euro. Dieses Geld können Sie sich vom Finanzamt zurückholen – wenn Sie die Regelbesteuerung wählen.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Als BHKW-Betreiber sind Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie verkaufen schließlich Strom an den Netzbetreiber. Damit haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen:

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Sie berechnen keine Umsatzsteuer auf Ihren verkauften Strom. Dafür erhalten Sie aber auch keinen Vorsteuerabzug auf Ihre Anschaffungskosten. Seit 2025 gilt die Grenze von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

  • Regelbesteuerung: Sie berechnen 19 % Umsatzsteuer auf den verkauften Strom und führen diese ab. Im Gegenzug erhalten Sie die gesamte Vorsteuer auf Anschaffung und Betriebskosten zurück.

Für BHKW-Betreiber lohnt sich die Regelbesteuerung fast immer. Der Vorsteuerabzug auf die Anschaffung übersteigt die abzuführende Umsatzsteuer auf den Stromverkauf bei Weitem.

Vorsteuerabzug bei der Anschaffung

Ein Rechenbeispiel zeigt den Vorteil. Angenommen, Ihr BHKW kostet 30.000 Euro netto (35.700 Euro brutto). Bei Regelbesteuerung erhalten Sie 5.700 Euro Vorsteuer zurück. Im Gegenzug müssen Sie auf Ihren verkauften Strom Umsatzsteuer abführen – bei einem typischen Einspeiseerlös von 1.500 Euro pro Jahr sind das nur rund 285 Euro.

Die 5-Jahres-Bindungsfrist

Wer sich für die Regelbesteuerung entscheidet, ist daran mindestens fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). In dieser Zeit müssen Sie regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben. Nach Ablauf der Frist können Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich fällig. Danach entscheidet die Höhe der Jahresumsatzsteuer: Unter 1.000 Euro reicht eine Jahreserklärung, zwischen 1.000 und 7.500 Euro genügt eine vierteljährliche Meldung.

Energiesteuer-Erstattung: Bis zu 0,55 ct/kWh zurückholen

Der Brennstoff für Ihr BHKW – meist Erdgas – ist mit Energiesteuer belastet. Für Erdgas beträgt diese 0,55 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG). Als BHKW-Betreiber können Sie sich einen Teil dieser Steuern & Gesetzt" >Steuer vom Hauptzollamt erstatten lassen.

Anspruch und Voraussetzungen

Die Rechtsgrundlage ist § 53a EnergieStG. Voraussetzungen für die Erstattung sind:

  • Ihr BHKW arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

  • Die Anlage hat einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 % (bei Anlagen ab 2 MW) oder die Anlage ist eine hocheffiziente KWK-Anlage nach der EU-KWK-Richtlinie.

  • Sie können den Brennstoffverbrauch nachweisen (Gasrechnung, Zählerprotokoll).

Wichtige Änderung seit 2024

Die vollständige Energiesteuerentlastung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG ist seit dem 1. Januar 2024 weggefallen. Seitdem ist nur noch eine teilweise Entlastung nach § 53a Abs. 1 bis 5 möglich. Je nach Brennstoff und Anlagentyp beträgt die Erstattung zwischen 32 % und 90 % der gezahlten Energiesteuer.

Antragstellung beim Hauptzollamt

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Hauptzollamt. Folgende Dokumente benötigen Sie:

  1. Formular 1135 (Antrag auf Steuerentlastung für KWK-Anlagen)

  2. Nachweis des Brennstoffverbrauchs (Gasrechnung)

  3. Nachweis des Jahresnutzungsgrads oder der Hocheffizienz

  4. Strom- und Wärmemengennachweise

Die Antragsfrist beträgt in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Für das Verbrauchsjahr 2025 können Sie den Antrag also bis zum 31. Dezember 2026 stellen.

Rechenbeispiel Energiesteuer

Ein Mini-BHKW mit 5 kW elektrischer Leistung verbraucht bei 5.000 Betriebsstunden pro Jahr rund 60.000 kWh Erdgas. Die darauf entfallende Energiesteuer beträgt 330 Euro (60.000 kWh x 0,55 ct/kWh). Bei einer Erstattungsquote von 80 % erhalten Sie rund 264 Euro pro Jahr zurück.

Einkommensteuer: Einspeisevergütung richtig versteuern

Wenn Sie mit Ihrem BHKW Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Diese müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Gewerbliche Einkünfte oder Liebhaberei?

Das Finanzamt prüft, ob Sie mit Ihrem BHKW eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Bei einem BHKW, das wirtschaftlich betrieben wird, liegt diese regelmäßig vor. Nur wenn die Anlage dauerhaft Verluste erzeugt und keine Aussicht auf Gewinn besteht, kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen.

Gewerbliche Einkünfte setzen sich zusammen aus:

  • Einspeisevergütung für Strom (üblicher Preis oder KWK-Zuschlag)

  • Eigenverbrauch von Strom (Sachentnahme, bewertet mit Herstellungskosten)

  • Ggf. Mieterstromerlöse

Abschreibung (AfA) des BHKW

Die Anschaffungskosten Ihres BHKW können Sie steuermindernd abschreiben. Die Nutzungsdauer hängt von der Einstufung der Anlage ab:

Einstufung

AfA-Dauer

Jährliche Abschreibung (bei 30.000 EUR)

Selbstständige Betriebsvorrichtung

10 Jahre

3.000 EUR/Jahr

Wesentlicher Gebäudebestandteil (privat)

50 Jahre

600 EUR/Jahr

Achtung: Einstufung entscheidet über die Abschreibungsdauer

Seit einem Erlass der Finanzverwaltung von 2015 werden BHKW in Wohngebäuden häufig als wesentlicher Gebäudebestandteil mit 50 Jahren Nutzungsdauer eingestuft. Bei überwiegend gewerblicher Nutzung oder als eigenständige Betriebsvorrichtung gilt die günstigere 10-Jahres-AfA. Klären Sie die Einstufung unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater.

Zusätzlich zur linearen AfA können BHKW-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geltend machen – das erlaubt eine vorgezogene Abschreibung von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten.

Gewinnermittlung vereinfacht

Für BHKW-Betreiber mit geringen Umsätzen bietet das Finanzamt eine vereinfachte Gewinnermittlung an. Sie können die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, solange Ihr Umsatz unter 600.000 Euro und Ihr Gewinn unter 60.000 Euro liegt – was bei einem privaten BHKW regelmäßig der Fall ist.

BHKW für Vermieter: Das Mieterstrom-Modell

Vermieter, die ein BHKW im Mehrfamilienhaus betreiben und den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter verkaufen, nutzen das sogenannte Mieterstrom-Modell. Dieses bietet zusätzliche Vorteile, bringt aber auch steuerliche Besonderheiten mit sich.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet den Strom, der in einer Erzeugungsanlage (BHKW oder PV-Anlage) im Gebäude erzeugt und direkt an die Bewohner desselben Gebäudes geliefert wird. Der Strom muss nicht über das öffentliche Netz transportiert werden.

Vorteile für den Vermieter:

  • Höherer Erlös als bei Netzeinspeisung (Verkauf zum Hausstromtarif abzüglich eines Rabattes)

  • KWK-Zuschlag auch für nicht eingespeisten Strom

  • Attraktives Zusatzangebot für Mieter

KWK-Zuschlag nach KWKG

Der KWK-Zuschlag nach § 7 KWKG ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für BHKW-Betreiber. Die Höhe hängt von der Leistungsklasse und der Verwendung des Stroms ab:

Leistungsklasse

Zuschlag Netzeinspeisung

Zuschlag Eigenverbrauch/Mieterstrom

Neue Anlagen bis 50 kW

16 ct/kWh

8 ct/kWh

Bestandsanlagen bis 50 kW

8 ct/kWh

4 ct/kWh

50 bis 100 kW

6 ct/kWh

3 ct/kWh

100 bis 250 kW

5 ct/kWh

4 ct/kWh

Für neue kleine BHKW bis 50 kW gilt nach dem KWKG 2025 ein besonders attraktiver Zuschlag von 16 ct/kWh bei Netzeinspeisung. Bei einer Jahresstromerzeugung von 15.000 kWh ergibt das bis zu 2.400 Euro pro Jahr.

Die Zuschlagsdauer beträgt nach KWKG 2025 je nach Anlagentyp 30.000 bis 60.000 Vollbenutzungsstunden. Für 2025 gelten 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr, für 2026 dann 3.300.

Gewerbesteuerliche Konsequenzen für Vermieter

Vermieter, die Strom aus ihrem BHKW an Mieter verkaufen, betreiben ein Gewerbe. Das kann die sogenannte erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gefährden. Diese Kürzung befreit reine Vermietungseinkünfte von der Gewerbesteuer.

Gute Nachricht: Seit dem Fondsstandortgesetz 2021 und der Erweiterung durch das Wachstumschancengesetz 2024 gelten großzügigere Regeln:

  • Die Lieferung von Strom an Mieter aus erneuerbaren Quellen (z. B. PV) ist grundsätzlich unschädlich für die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG).

  • Für konventionelle BHKW (ohne Biomasse) gilt: Die Einnahmen aus Stromlieferung dürfen maximal 20 % der Mieteinnahmen betragen, ohne die erweiterte Kürzung zu gefährden (vorher 10 %).

Praxistipp für Vermieter

Prüfen Sie vor der Anschaffung eines BHKW, ob die erwarteten Stromerlöse unter der 20-Prozent-Grenze liegen. Andernfalls könnten Sie die erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung verlieren, was je nach Hebesatz erhebliche Mehrkosten bedeuten kann. Eine Möglichkeit: Kombination aus PV-Anlage (unschädlich) und BHKW.

Häufige Fragen zu BHKW-Steuer und Recht

Muss ich für mein BHKW ein Gewerbe anmelden?

Ja. Sobald Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist unkompliziert und kostet je nach Kommune zwischen 15 und 65 Euro. Die Gewerbeanmeldung ist auch Voraussetzung für den KWK-Zuschlag nach KWKG.

Ausnahme: Wenn Sie den gesamten Strom selbst verbrauchen und keinen Strom verkaufen, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Sie müssen die Einkünfte trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben.

Wie versteuere ich die Einnahmen aus meinem BHKW?

Die Einnahmen aus dem BHKW-Betrieb – also Einspeisevergütung, KWK-Zuschlag und ggf. Mieterstromerlöse – werden als gewerbliche Einkünfte in der Anlage G Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Gleichzeitig können Sie alle Betriebsausgaben (Brennstoff, Wartung, Versicherung, AfA) gegenrechnen.

In vielen Fällen übersteigen die Abschreibung und die Betriebskosten in den ersten Jahren die Einnahmen. Das Ergebnis ist ein steuerlicher Verlust, den Sie mit anderen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnen können.

Welche Steuervorteile hat ein BHKW im Mehrfamilienhaus?

Im Mehrfamilienhaus kommen zusätzlich zum Vorsteuerabzug und zur Energiesteuer-Erstattung diese Vorteile hinzu:

  • KWK-Zuschlag auf Mieterstrom: 8 ct/kWh (neue Anlagen bis 50 kW) für den direkt an Mieter gelieferten Strom.

  • Vermiedene Netzentgelte: Der Strom wird im Gebäude erzeugt und verbraucht – das spart Netzkosten.

  • Höhere Auslastung: Mehrere Wohneinheiten sorgen für einen konstanteren Wärmebedarf, was den Wirkungsgrad des BHKW verbessert.

Checkliste: Steuer und BHKW

Diese Checkliste hilft Ihnen, alle steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten im Blick zu behalten:

  1. Vor der Anschaffung: Steuerberater mit BHKW-Erfahrung konsultieren. Klären, ob 10 oder 50 Jahre AfA gelten.

  2. Bei Bestellung: Regelbesteuerung beim Finanzamt beantragen (Formular beim Gewerbeamt). Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

  3. Nach Installation: Gewerbe anmelden. BHKW beim Netzbetreiber und bei der BAFA anmelden (Zulassung nach KWKG beantragen).

  4. Laufend: Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Strom- und Wärmemengen dokumentieren.

  5. Jährlich: Einkommensteuererklärung mit Anlage G. Energiesteuer-Erstattung beim Hauptzollamt beantragen.

  6. Nach 5 Jahren: Prüfen, ob Wechsel zur Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.

Fazit und nächster Schritt

Ein BHKW bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Der Vorsteuerabzug allein kann mehrere tausend Euro betragen. Hinzu kommen die Energiesteuer-Erstattung, die Abschreibung und der KWK-Zuschlag. Vermieter profitieren zusätzlich vom Mieterstrom-Modell.

Der wichtigste Tipp: Handeln Sie frühzeitig. Die Entscheidung für Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung muss vor der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung fallen. Und die Energiesteuer-Erstattung verfällt, wenn Sie den Antrag beim Hauptzollamt nicht fristgerecht stellen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen BHKW-Wirtschaftlichkeitsrechner, um die steuerlichen Vorteile für Ihre konkrete Situation zu berechnen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Erstattungen und Zuschläge Ihnen zustehen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zur KWK-Förderung finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums (AfA-Tabellen). Die aktuellen KWK-Zuschlagssätze regelt das KWKG 2025 (§ 7). Zur Energiesteuer-Erstattung informiert der Zoll.

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Welche steuerlichen Vorteile bietet ein BHKW?

BHKW-Betreiber können die Energiesteuer auf den Brennstoff zurückerstattet bekommen (0,55 ct/kWh Erdgas). Die Investitionskosten sind steuerlich absetzbar, entweder als Betriebsausgabe oder über die Abschreibung (AfA) über 10 Jahre. Zudem ist die Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom vorsteuerabzugsfähig.

Wie funktioniert ein BHKW-Mieterstrom-Modell?

Beim Mieterstrom-Modell verkauft der Vermieter den BHKW-Strom direkt an die Mieter zu einem Preis, der mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen muss. Der Vermieter profitiert von Stromerlösen, die Mieter von günstigerem Strom. Seit dem Mieterstromgesetz ist dieses Modell rechtlich klar geregelt.

Muss ein BHKW-Betreiber ein Gewerbe anmelden?

Wer BHKW-Strom ins Netz einspeist, gilt steuerlich als Unternehmer und muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 22.000 Euro/Jahr) entfällt die Umsatzsteuer-Pflicht. Alternativ kann die Regelbesteuerung gewählt werden, um die Vorsteuer aus der BHKW-Anschaffung zurückzubekommen.

Können Mieter von einem BHKW profitieren?

Ja, Mieter profitieren durch günstigeren Mieterstrom (mindestens 10 % unter Grundversorgungstarif), niedrigere Heizkosten durch effiziente Wärmeerzeugung und ggf. durch höheren Wohnkomfort. Die Heizkostenabrechnung muss die BHKW-Kosten transparent nach Heizkostenverordnung aufschlüsseln.


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