Der KWK-Zuschlag ist das wirtschaftliche Herzstück jedes BHKW. Er macht den Betrieb profitabel, indem er sowohl eingespeisten als auch selbst verbrauchten KWK-Strom finanziell belohnt. Hier erfahren Sie die aktuellen Zuschlagssätze, die Förderdauer und wie Sie den Zuschlag beim BAFA beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
Neue BHKW ≤ 50 kW erhalten 16 ct/kWh für eingespeisten und 8 ct/kWh für selbst verbrauchten KWK-Strom (§ 7 Abs. 3a KWKG).
Die Förderdauer beträgt 30.000 Vollbenutzungsstunden für neue Anlagen.
Ab 2025 gilt eine jährliche Obergrenze von 3.500 Vollbenutzungsstunden, die bis 2029 auf 2.700 h sinkt.
Seit dem KWKG 2025 (ab 01.04.2025) sind heizölbetriebene BHKW nicht mehr zuschlagsberechtigt.
KWK-Zuschlag: Einspeisung vs. Eigenverbrauch
Das KWKG (§ 7) unterscheidet grundsätzlich zwischen Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, und Strom, den Sie selbst verbrauchen. Für beide Varianten gibt es einen Zuschlag — die Einspeisung wird höher vergütet.
Zuschlagssätze für neue kleine BHKW (≤ 50 kW, § 7 Abs. 3a)
Für die meisten Hausbesitzer und kleinen Gewerbebetriebe ist diese Regelung relevant:
Stromverwendung | Zuschlag |
|---|---|
Einspeisung ins öffentliche Netz | 16 ct/kWh |
Eigenverbrauch (nicht eingespeist) | 8 ct/kWh |
Wichtig: Diese erhöhten Sätze gelten ausschließlich für NEUE Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung. Modernisierte und nachgerüstete Anlagen erhalten die Sätze nach § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 2.
Zuschlagssätze nach Leistungsklassen (§ 7 Abs. 1 — Einspeisung)
Für größere Anlagen und modernisierte/nachgerüstete BHKW gelten gestaffelte Sätze:
Leistungsanteil | Einspeisung |
|---|---|
Bis 50 kW | 8 ct/kWh |
50–100 kW | 6 ct/kWh |
100–250 kW | 5 ct/kWh |
250 kW – 2 MW | 4,4 ct/kWh |
Über 2 MW | 3,4 ct/kWh |
Bei Anlagen mit mehr als 50 kW werden die Sätze anteilig berechnet. Beispiel: Eine 80-kW-Anlage erhält für die ersten 50 kW den Satz von 8 ct/kWh und für die restlichen 30 kW den Satz von 6 ct/kWh.
Eigenverbrauchszuschlag (§ 7 Abs. 2)
Für KWK-Strom, der nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort verbraucht wird, gelten reduzierte Sätze. Die genaue Höhe hängt von der Leistungsklasse und dem Anlagentyp ab.
Strategie: Eigenverbrauch ist trotz niedrigerem Zuschlag wirtschaftlich attraktiver, weil Sie zusätzlich den teuren Netzstrombezug (ca. 35–40 ct/kWh) einsparen.
Förderdauer: Wie lange wird der Zuschlag gezahlt?
Die Förderdauer richtet sich nach § 8 KWKG und wird in Vollbenutzungsstunden gemessen:
Anlagentyp | Förderdauer |
|---|---|
Neue KWK-Anlage | 30.000 Vollbenutzungsstunden |
Modernisierte Anlage (Kosten ≥ 50 % Neubau) | 30.000 Vollbenutzungsstunden |
Modernisierte Anlage (Kosten ≥ 25 % Neubau) | 15.000 Vollbenutzungsstunden |
Nachgerüstete Anlage (Kosten ≥ 10 % Neubau) | 10.000 Vollbenutzungsstunden |
Jährliche Obergrenze (neu ab 2025)
Das KWKG 2025 begrenzt die jährlich förderfähigen Vollbenutzungsstunden schrittweise:
Jahr | Max. Vollbenutzungsstunden/Jahr |
|---|---|
2025 | 3.500 h |
2026 | 3.300 h |
2027 | 3.100 h |
2028 | 2.900 h |
Ab 2029 | 2.700 h |
Was bedeutet das konkret? Bei 3.500 Vollbenutzungsstunden und einem 5-kW-BHKW erhalten Sie maximal 17.500 kWh pro Jahr den Zuschlag. Bei 16 ct/kWh Einspeisung sind das maximal 2.800 € Zuschlag pro Jahr.
Gesamtvergütung: Was Sie tatsächlich erhalten
Der KWK-Zuschlag ist nur ein Teil der Gesamtvergütung. Für eingespeisten Strom erhalten Sie zusätzlich:
KWK-Zuschlag: 16 ct/kWh (neue Anlage ≤ 50 kW)
Üblicher Preis (Marktpreis): Der durchschnittliche Börsenpreis für Strom (Baseload-Preis an der Strombörse, aktuell ca. 6–8 ct/kWh, schwankend)
Vermiedene Netzentgelte: Ca. 0,5–1 ct/kWh (Tendenz sinkend)
Gesamtvergütung Einspeisung (≤ 50 kW): ca. 23–25 ct/kWh
Gesamtvorteil Eigenverbrauch (≤ 50 kW): 8 ct/kWh Zuschlag + ca. 35–40 ct/kWh eingesparter Netzstrom = ca. 43–48 ct/kWh
Fazit: Eigenverbrauch ist fast doppelt so lukrativ wie Einspeisung. Maximieren Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil.
KWKG 2025: Was ist neu?
Das KWKG 2025 (in Kraft seit 01.04.2025) bringt mehrere Änderungen:
Heizöl-BHKW ausgeschlossen: Neue Anlagen auf Basis fossiler flüssiger Brennstoffe (Heizöl) erhalten keinen Zuschlag mehr.
Förderzeitraum verlängert: KWK-Anlagen, die nach 2026 in Dauerbetrieb gehen, erhalten einen Zuschlag, wenn sie bis 31.12.2026 genehmigt oder bestellt wurden.
Jährliche Stundenbegrenzung: Die förderfähigen Vollbenutzungsstunden sinken ab 2025 schrittweise (siehe Tabelle oben).
Negativpreisregel: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt der Zuschlag für diesen Zeitraum.
Anmeldung beim BAFA: So beantragen Sie den KWK-Zuschlag
Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, müssen Sie Ihr BHKW beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anmelden:
Zulassungsantrag stellen: Elektronisch über das BAFA-Portal (elan-K2). Anlagen bis 50 kW werden im vereinfachten Verfahren zugelassen.
Erforderliche Unterlagen: Herstellerbescheinigung, Inbetriebnahmeprotokoll, Nachweis der Hocheffizienz.
Netzbetreiber informieren: Zulassungsbescheid an Ihren Netzbetreiber weiterleiten. Dieser zahlt den Zuschlag aus.
Jährliche Meldung: Stromerzeugung und Eigenverbrauch jährlich an den Netzbetreiber melden.
Frist: Der Antrag sollte zeitnah nach Inbetriebnahme gestellt werden. Rückwirkende Zahlung ist nur begrenzt möglich.
Häufige Fragen
Bekomme ich den KWK-Zuschlag auch für selbst verbrauchten Strom?
Ja. Für neue Anlagen bis 50 kW beträgt der Eigenverbrauchszuschlag 8 ct/kWh. Zusätzlich sparen Sie den Netzstrombezug (ca. 35–40 ct/kWh). Eigenverbrauch ist daher wirtschaftlich attraktiver als Einspeisung.
Wie lange erhalte ich den KWK-Zuschlag?
Für neue BHKW beträgt die Förderdauer 30.000 Vollbenutzungsstunden. Bei 4.000 Betriebsstunden pro Jahr wäre das eine Laufzeit von etwa 7,5 Jahren. Die jährliche Obergrenze (ab 2025: 3.500 h, sinkend) kann die Förderdauer strecken.
Erhalte ich den KWK-Zuschlag zusätzlich zur BEG-Förderung?
Für Anlagen bis 20 kW ist eine Kombination unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für größere Anlagen gilt ein Kumulierungsverbot: Sie müssen sich zwischen KWK-Zuschlag und Investitionszuschuss entscheiden. Motor-BHKW erhalten grundsätzlich keine BEG-Förderung — nur Brennstoffzellen-BHKW.
Fazit: KWK-Zuschlag maximieren
Der KWK-Zuschlag macht das BHKW wirtschaftlich. Mit 16 ct/kWh Einspeisevergütung und 8 ct/kWh Eigenverbrauchszuschlag ist das BHKW gerade für kleine Anlagen bis 50 kW gut gefördert. Achten Sie auf hohen Eigenverbrauch, beantragen Sie die BAFA-Zulassung zeitnah und kalkulieren Sie die sinkenden jährlichen Stundengrenzen ein.
Quellen: § 7 KWKG — Höhe des Zuschlags · § 8 KWKG — Dauer der Zuschlagzahlung · BAFA — KWK-Anlagen Zulassung · BHKW-Infozentrum — Üblicher Preis