Navigation überspringen

Preise für Blockheizkraftwerke vergleichen

Für welche Region benötigen Sie ein Angebot?

KWK-Zuschlag 2025/2026: Einspeisevergütung und Eigenverbrauchszuschlag

Inhaltsverzeichnis:

Der KWK-Zuschlag ist das wirtschaftliche Herzstück jedes BHKW. Er macht den Betrieb profitabel, indem er sowohl eingespeisten als auch selbst verbrauchten KWK-Strom finanziell belohnt. Hier erfahren Sie die aktuellen Zuschlagssätze, die Förderdauer und wie Sie den Zuschlag beim BAFA beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue BHKW ≤ 50 kW erhalten 16 ct/kWh für eingespeisten und 8 ct/kWh für selbst verbrauchten KWK-Strom (§ 7 Abs. 3a KWKG).

  • Die Förderdauer beträgt 30.000 Vollbenutzungsstunden für neue Anlagen.

  • Ab 2025 gilt eine jährliche Obergrenze von 3.500 Vollbenutzungsstunden, die bis 2029 auf 2.700 h sinkt.

  • Seit dem KWKG 2025 (ab 01.04.2025) sind heizölbetriebene BHKW nicht mehr zuschlagsberechtigt.

Infografik: KWK-Zuschlag nach Leistungsklasse — 16 ct/kWh bis 3,4 ct/kWh

KWK-Zuschlag: Einspeisung vs. Eigenverbrauch

Das KWKG (§ 7) unterscheidet grundsätzlich zwischen Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, und Strom, den Sie selbst verbrauchen. Für beide Varianten gibt es einen Zuschlag — die Einspeisung wird höher vergütet.

Zuschlagssätze für neue kleine BHKW (≤ 50 kW, § 7 Abs. 3a)

Für die meisten Hausbesitzer und kleinen Gewerbebetriebe ist diese Regelung relevant:

Stromverwendung

Zuschlag

Einspeisung ins öffentliche Netz

16 ct/kWh

Eigenverbrauch (nicht eingespeist)

8 ct/kWh

Wichtig: Diese erhöhten Sätze gelten ausschließlich für NEUE Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung. Modernisierte und nachgerüstete Anlagen erhalten die Sätze nach § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 2.

Zuschlagssätze nach Leistungsklassen (§ 7 Abs. 1 — Einspeisung)

Für größere Anlagen und modernisierte/nachgerüstete BHKW gelten gestaffelte Sätze:

Leistungsanteil

Einspeisung

Bis 50 kW

8 ct/kWh

50–100 kW

6 ct/kWh

100–250 kW

5 ct/kWh

250 kW – 2 MW

4,4 ct/kWh

Über 2 MW

3,4 ct/kWh

Bei Anlagen mit mehr als 50 kW werden die Sätze anteilig berechnet. Beispiel: Eine 80-kW-Anlage erhält für die ersten 50 kW den Satz von 8 ct/kWh und für die restlichen 30 kW den Satz von 6 ct/kWh.

Eigenverbrauchszuschlag (§ 7 Abs. 2)

Für KWK-Strom, der nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort verbraucht wird, gelten reduzierte Sätze. Die genaue Höhe hängt von der Leistungsklasse und dem Anlagentyp ab.

Strategie: Eigenverbrauch ist trotz niedrigerem Zuschlag wirtschaftlich attraktiver, weil Sie zusätzlich den teuren Netzstrombezug (ca. 35–40 ct/kWh) einsparen.

Infografik: KWK-Förderdauer und jährliche Obergrenze 2025 bis 2029

Förderdauer: Wie lange wird der Zuschlag gezahlt?

Die Förderdauer richtet sich nach § 8 KWKG und wird in Vollbenutzungsstunden gemessen:

Anlagentyp

Förderdauer

Neue KWK-Anlage

30.000 Vollbenutzungsstunden

Modernisierte Anlage (Kosten ≥ 50 % Neubau)

30.000 Vollbenutzungsstunden

Modernisierte Anlage (Kosten ≥ 25 % Neubau)

15.000 Vollbenutzungsstunden

Nachgerüstete Anlage (Kosten ≥ 10 % Neubau)

10.000 Vollbenutzungsstunden

Jährliche Obergrenze (neu ab 2025)

Das KWKG 2025 begrenzt die jährlich förderfähigen Vollbenutzungsstunden schrittweise:

Jahr

Max. Vollbenutzungsstunden/Jahr

2025

3.500 h

2026

3.300 h

2027

3.100 h

2028

2.900 h

Ab 2029

2.700 h

Was bedeutet das konkret? Bei 3.500 Vollbenutzungsstunden und einem 5-kW-BHKW erhalten Sie maximal 17.500 kWh pro Jahr den Zuschlag. Bei 16 ct/kWh Einspeisung sind das maximal 2.800 € Zuschlag pro Jahr.

Gesamtvergütung: Was Sie tatsächlich erhalten

Der KWK-Zuschlag ist nur ein Teil der Gesamtvergütung. Für eingespeisten Strom erhalten Sie zusätzlich:

  • KWK-Zuschlag: 16 ct/kWh (neue Anlage ≤ 50 kW)

  • Üblicher Preis (Marktpreis): Der durchschnittliche Börsenpreis für Strom (Baseload-Preis an der Strombörse, aktuell ca. 6–8 ct/kWh, schwankend)

  • Vermiedene Netzentgelte: Ca. 0,5–1 ct/kWh (Tendenz sinkend)

Gesamtvergütung Einspeisung (≤ 50 kW): ca. 23–25 ct/kWh

Gesamtvorteil Eigenverbrauch (≤ 50 kW): 8 ct/kWh Zuschlag + ca. 35–40 ct/kWh eingesparter Netzstrom = ca. 43–48 ct/kWh

Fazit: Eigenverbrauch ist fast doppelt so lukrativ wie Einspeisung. Maximieren Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil.

KWKG 2025: Was ist neu?

Das KWKG 2025 (in Kraft seit 01.04.2025) bringt mehrere Änderungen:

  • Heizöl-BHKW ausgeschlossen: Neue Anlagen auf Basis fossiler flüssiger Brennstoffe (Heizöl) erhalten keinen Zuschlag mehr.

  • Förderzeitraum verlängert: KWK-Anlagen, die nach 2026 in Dauerbetrieb gehen, erhalten einen Zuschlag, wenn sie bis 31.12.2026 genehmigt oder bestellt wurden.

  • Jährliche Stundenbegrenzung: Die förderfähigen Vollbenutzungsstunden sinken ab 2025 schrittweise (siehe Tabelle oben).

  • Negativpreisregel: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt der Zuschlag für diesen Zeitraum.

Anmeldung beim BAFA: So beantragen Sie den KWK-Zuschlag

Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, müssen Sie Ihr BHKW beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anmelden:

  1. Zulassungsantrag stellen: Elektronisch über das BAFA-Portal (elan-K2). Anlagen bis 50 kW werden im vereinfachten Verfahren zugelassen.

  2. Erforderliche Unterlagen: Herstellerbescheinigung, Inbetriebnahmeprotokoll, Nachweis der Hocheffizienz.

  3. Netzbetreiber informieren: Zulassungsbescheid an Ihren Netzbetreiber weiterleiten. Dieser zahlt den Zuschlag aus.

  4. Jährliche Meldung: Stromerzeugung und Eigenverbrauch jährlich an den Netzbetreiber melden.

Frist: Der Antrag sollte zeitnah nach Inbetriebnahme gestellt werden. Rückwirkende Zahlung ist nur begrenzt möglich.

Häufige Fragen

Bekomme ich den KWK-Zuschlag auch für selbst verbrauchten Strom?

Ja. Für neue Anlagen bis 50 kW beträgt der Eigenverbrauchszuschlag 8 ct/kWh. Zusätzlich sparen Sie den Netzstrombezug (ca. 35–40 ct/kWh). Eigenverbrauch ist daher wirtschaftlich attraktiver als Einspeisung.

Wie lange erhalte ich den KWK-Zuschlag?

Für neue BHKW beträgt die Förderdauer 30.000 Vollbenutzungsstunden. Bei 4.000 Betriebsstunden pro Jahr wäre das eine Laufzeit von etwa 7,5 Jahren. Die jährliche Obergrenze (ab 2025: 3.500 h, sinkend) kann die Förderdauer strecken.

Erhalte ich den KWK-Zuschlag zusätzlich zur BEG-Förderung?

Für Anlagen bis 20 kW ist eine Kombination unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für größere Anlagen gilt ein Kumulierungsverbot: Sie müssen sich zwischen KWK-Zuschlag und Investitionszuschuss entscheiden. Motor-BHKW erhalten grundsätzlich keine BEG-Förderung — nur Brennstoffzellen-BHKW.

Fazit: KWK-Zuschlag maximieren

Der KWK-Zuschlag macht das BHKW wirtschaftlich. Mit 16 ct/kWh Einspeisevergütung und 8 ct/kWh Eigenverbrauchszuschlag ist das BHKW gerade für kleine Anlagen bis 50 kW gut gefördert. Achten Sie auf hohen Eigenverbrauch, beantragen Sie die BAFA-Zulassung zeitnah und kalkulieren Sie die sinkenden jährlichen Stundengrenzen ein.

Quellen: § 7 KWKG — Höhe des Zuschlags · § 8 KWKG — Dauer der Zuschlagzahlung · BAFA — KWK-Anlagen Zulassung · BHKW-Infozentrum — Üblicher Preis

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Wie hoch ist der KWK-Zuschlag 2026?

Der KWK-Zuschlag beträgt 2026 für Anlagen bis 50 kW: 16 ct/kWh für eingespeisten Strom und 8 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom. Anlagen von 50-250 kW erhalten 12 ct/kWh (Einspeisung) bzw. 6 ct/kWh (Eigenverbrauch). Der Zuschlag wird für 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt.

Wie beantragt man den KWK-Zuschlag?

Der KWK-Zuschlag wird nach Inbetriebnahme des BHKW beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Erforderlich sind: Zulassungsantrag, technische Daten der Anlage, Nachweis der Inbetriebnahme und Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-6 Monate.

Wie lange wird der KWK-Zuschlag gezahlt?

Der KWK-Zuschlag wird für 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt, was bei 5.000 Betriebsstunden pro Jahr einer Förderungsdauer von 6 Jahren entspricht. Bei geringerer Laufzeit verlängert sich der Förderzeitraum entsprechend, maximal auf 10 Jahre. Nach Ablauf kann ein BHKW weiterhin wirtschaftlich betrieben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Einspeisezuschlag und Eigenverbrauchszuschlag?

Der Einspeisezuschlag (16 ct/kWh bei Anlagen bis 50 kW) wird auf den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt, zusätzlich zur Einspeisevergütung (Baseload-Preis). Der Eigenverbrauchszuschlag (8 ct/kWh) wird auf den selbst verbrauchten Strom gezahlt. In Summe ist Eigenverbrauch wirtschaftlicher, da er zusätzlich den teuren Netzbezug vermeidet.

Gilt der KWK-Zuschlag auch für Brennstoffzellen?

Ja, Brennstoffzellen-BHKWs erhalten denselben KWK-Zuschlag wie Motor-BHKWs. Da Brennstoffzellen mehr Strom pro Wärmeeinheit erzeugen, profitieren sie besonders stark vom KWK-Zuschlag. Ein BlueGEN BG-15 mit 13.000 kWh Jahresstromerzeugung erhält z. B. ca. 1.300-2.000 Euro KWK-Zuschlag pro Jahr.


Der beste Preis für Ihr BHKW

kostenlos & unverbindlich

Hier klicken!




7
TIPP: Jetzt kostenlos anfordern...
Alarmanlagen eBook

Die wichtigsten Tipps zur Planung Ihres BHKW! Jetzt kostenlos das eBook anfordern.

Einfach eMail-Adresse eintragen & Button klicken:

Alarmanlagen eBook

Die wichtigsten Tipps zur Planung Ihres BHKW! Jetzt kostenlos das eBook anfordern.

Einfach eMail-Adresse eintragen & Button klicken: