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Steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit Wohnungseigentum

Inhaltsverzeichnis:

Als Grund für diese Spanne werden die in Deutschland vergleichsweise hohen Anschaffungs- und Herstellungskosten für Gebäude angeführt, die für viele Interessenten eine unüberwindliche Hürde darstellen. Erhebliche Nebenkosten wie zum Beispiel Maklergebühren und Grunderwerbsteuer fallen ebenfalls ins Gewicht. Zwischen 1993 und 2003 konnte ein Anstieg der Rate der selbstgenutzten Wohnungen in Deutschland um 4 % beobachtet werden. Seitdem die Eigenheimzulage als eine der größten staatlichen Förderungen zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum im Jahr 2006 abgeschafft wurde, stagniert dieser Wert jedoch. Die zurzeit historisch niedrigen Zinsen bieten allerdings eine gute Gelegenheit für eine günstige Finanzierung von Wohnungseigentum.

1. Die eigene Wohnung

Ganz oben auf der Wunschliste der meisten Deutschen steht die eigene Wohnung oder das eigene Haus. Doch welche Vorteile bieten sich dem Wohnungseigentümer gegenüber dem Mieter? Eine Neubelebung der Subventionierung früherer Jahre wie § 7 b EStG, § 10 e EStG oder zuletzt der Eigenheimzulage gem. EigZulG ist angesichts notorisch leerer Staatskassen auch zukünftig eher nicht zu erwarten. Die oft gewaltigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine eigene Wohnung oder das eigene Haus sind somit weiterhin vom zukünftigen Eigentümer allein aufzubringen. Otto Normalbürger wird diesen Kraftakt kaum ohne eine Finanzierung leisten können. Ob letztlich der monatliche Abtrag oder die Miete für ein vergleichbares Objekt günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Nachdem das Darlehen jedoch getilgt ist, fallen für den Wohnungseigentümer nun keine monatlichen Raten mehr an, während ein Mieter während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses dem Vermieter die Miete zahlen muss. Gerade in Erwartung sinkender Einkünfte im Rentenalter erscheint das mietfreie Wohnen in den eigenen vier Wänden als attraktive Altersvorsorge.

Aber Achtung: Ist die Wohnung in die Jahre gekommen, fallen auch vermehrt Reparaturen an und Renovierungen werden fällig. Während der Mieter sich hier auf den Vermieter berufen kann, muss der Wohnungseigentümer die daraus resultierenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit, 20 % der Handwerkerkosten gem. § 35 a EStG bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 1.200 € von der Steuern & Gesetzt" >Steuer abzusetzen, sofern sie unbar bezahlt wurden. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (wie zum Beispiel den beauftragten oder auch angestellten Gärtner) dürfen ebenfalls zu 20 % von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Hier wäre sogar ein jährlicher Höchstbetrag von 4.000 € möglich, sofern keine weiteren begünstigten Aufwendungen zu berücksichtigt sind. Die noch im Dezember 2014 geplante steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung wurde dagegen unlängst auf Eis gelegt.

2. Die vermietete Wohnung

Mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland sind vermietet. Sie dienen ihren Eigentümern als Kapitalanlage zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ein Vermieter kann neben den laufenden Kosten für die vermietete Wohnung oder das vermietete Haus auch Abschreibungen und Finanzierungskosten als Betriebsausgaben ansetzen. Je nach Alter der Immobilie können jährlich 2 - 2,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Absetzung für Abnutzung gem. § 7 EStG geltend gemacht werden. Für bereits vor 2006 angeschaffte oder hergestellte Gebäude kann die sogenannte degressive Abschreibung mit in den ersten Jahren höheren (bis zu 7 %), dafür in den letzten Jahren der Nutzungsdauer niedrigeren Abschreibungsbeträgen (1,25 %) weitergeführt werden. Wird der Kauf oder Bau einer vermieteten Immobilie nicht aus eigenen Mitteln bestritten, sondern zum Beispiel über ein Darlehen finanziert, können auch die daraus resultierenden Zinsen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Renovierungskosten gehören bei vermieteten Objekten ebenfalls zu den Betriebsausgaben.

Achtung: Bei diesen Informationen handelt es sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.


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