Gemäß §53 Energiesteuergesetz (EnStG) ist es wieder möglich, die Energiesteuer, die beim Erwerb von BHKW-Brennstoff gezahlt wurde, zurückzuerhalten.
Bis 2012 war diese Vorgehensweise der Energiesteuerentlastung für Blockheizkraftwerk-Betreiber üblich. Seit April 2012 bestand eine rechtliche Unsicherheit und die Steuerentlastung war nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings auf Nachfrage bestätigt, dass die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft tritt. Diese Regelung ist ein weiterer Baustein für die Rentabilität von KWK-Anlagen.
Der entsprechende Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
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