1. Die Macht des Verbrauchers: Gasanbieter zu Preissenkung zwingen
Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie die Möglichkeit haben, diesem Trend entgegen zu wirken. Wie auch beim Strom haben Gasverbraucher die Möglichkeit, unkompliziert ihren aktuellem Gasanbieter zu kündigen und zu wechseln. Verschiedene Webseiten bieten dazu spezielle Tools an, mit denen man die Preise der Gasanbieter vergleichen kann. Als Verbraucher kann man hier in wenigen Schritten online den Anbieter wechseln: Einfach die Postleitzahl angeben, die Größe der Wohnung sowie den Verbrauch in Kilowattstunden pro Jahr. Wer seinen Verbrauch nicht kennt, kann sich an den folgenden Richtwerten orientieren.
Richtwerte für Gasverbrauch mit Warmwasser und Heizung:
- Wohnung 30 m²: 4.800 kWh
- Wohnung 50 m²: 8.000 kWh
- Wohnung 100 m²: 16.000 kWh
- Reihenhaus 120 m²: 19.200 kWh
- Einfamilienhaus 160 m²: 25.600 kWh
Haushalte, die Gas lediglich zum Heizen nutzen, benötigen nur etwa 140 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche. Wird das Gas hingegen nur zum Kochen oder die Warmwasseraufbereitung verwendet, kann man als Richtwert 700 Kilowattstunden pro Person im Jahr berechnen.
2. Den Vertrag mit dem Gasanbieter kündigen
Nur wenige Gasverbraucher sind mit ihrem Gasanbieter unzufrieden - so zumindest ihre Ansicht. Was sie nicht wissen ist, dass andere Anbieter sie günstiger beliefern könnten. Spätestens, wenn eine weitere Preiserhöhung ins Haus flattert, sollten Verbraucher dem Preistreiben ein Ende setzen.
Dennoch scheuen sich viele Gasverbraucher vor dem Gasanbieter-Wechsel. Sie gehen davon aus, dass die Prozedur kompliziert ist, lange dauert und unter Umständen die Gaslieferung ausfällt. Alle drei Ängste sind völlig unbegründet:
- die Kündigung beim alten Versorger übernimmt in der Regel der Neue
- erledigt werden
- die Gasversorgung ist gesetzlich garantiert und kann somit nicht ausfallen
Die Kündigung des Gasanbieters ist nur dann selbst notwendig, wenn eine Preiserhöhung angekündigt wurde. Dann erhält der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht (siehe auch Az: VIII ZR 295/09 und Az: VIII ZR 162/09), welches meist 14 Tage gültig ist. Kündigt er nicht, akzeptiert er automatisch die neuen Bedingungen.
Zur Kündigung des Gasanbieters sind folgende Daten notwendig:
- Name und Anschrift des aktuellen Gasanbieters
- der eigene Name und die Anschrift
- Daten zur Abnahmestelle (Zählernummer)
- Datum, ab wann die Gaspreiserhöhung gilt
Im Falle einer eigenständigen Kündigung sollte man diese seinem neuen Gasanbieter schriftlich - in der Regel im Vertrag - mitteilen, um Probleme zu vermeiden.